Erwägungsgrund 64 32021R0694
Angesichts der Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken, und gemäß den Zusagen der Union, das im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen geschlossene Übereinkommen von Paris und die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung umzusetzen, zielt das Programm darauf ab, zur durchgängigen Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen und zum Erreichen des allgemeinen Ziels beizutragen, dass 30 % der Haushaltsausgaben der Union der Verwirklichung von Klimazielen dienen, und ferner dazu beizutragen, dass im Jahr 2024 7,5 % und in den Jahren 2026 und 2027 10 % des Haushalts für Ausgaben im Bereich Biodiversität bereitgestellt werden, wobei den bestehenden Überschneidungen zwischen dem Klimaschutzziel und dem Biodiversitätsziel Rechnung zu tragen ist. Entsprechende Maßnahmen sollten bei der Vorbereitung und Durchführung des Programms ermittelt und im Zuge der entsprechenden Evaluierungen und Überprüfungsverfahren erneut bewertet werden.