Erwägungsgrund 53 32021R0694
Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft die Verwaltungen auf allen Ebenen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der Regionen oder der Kommunen. Interoperabilität beseitigt Hindernisse für einen funktionierenden Binnenmarkt und erleichtert gleichzeitig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Förderung europäischer Standards und die erfolgreiche Durchführung politischer Strategien, bietet ein beträchtliches Potenzial für die Überwindung grenzüberschreitender elektronischer Barrieren und trägt damit zur Schaffung neuer und zur Konsolidierung sich entwickelnder gemeinsamer öffentlicher Dienste auf Unionsebene bei. Um die Fragmentierung der europäischen öffentlichen Dienste zu beseitigen und die Grundfreiheiten und die operative gegenseitige Anerkennung in der Union zu unterstützen, sollte ein ganzheitlicher, sektorübergreifender und grenzüberschreitender Interoperabilitätsansatz auf die wirksamste und am besten auf die Endnutzer ausgerichtete Weise gefördert werden. Ein solcher Ansatz bedeutet, dass die Interoperabilität im weiteren Sinne zu verstehen ist, dass sie sich also auf die technische und die rechtliche Ebene erstreckt und politische Elemente in diesem Bereich umfasst. Dementsprechend würde die Bandbreite der Tätigkeiten über den üblichen Lebenszyklus von Lösungen hinausgehen und alle Arten der Intervention umfassen, die die notwendigen Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Interoperabilität insgesamt unterstützen würden. Mit dem Programm sollte ferner die gegenseitige Bereicherung verschiedener nationaler Initiativen begünstigt werden, sodass sich eine digitale Gesellschaft entwickelt.