Erwägungsgrund 47 32021R0694
Der digitale Wandel in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit‚ Mobilität, Justiz, Erdbeobachtung oder Umweltüberwachung, Sicherheit, Senkung der Kohlenstoffemissionen, Energieinfrastrukturen, allgemeine und berufliche Bildung und Kultur erfordert die Fortführung und Erweiterung der Infrastrukturen für digitale Dienste, die einen sicheren grenzüberschreitenden Datenaustausch ermöglichen und die nationale Entwicklung fördern. Durch die Koordinierung der genannten Infrastrukturen für digitale Dienste im Rahmen dieser Verordnung würde das Potenzial für die Nutzung von Synergien am besten ausgeschöpft.