Erwägungsgrund 30 32023R2675
Angesichts des wirtschaftlichen Zwangs durch Drittländer, und insbesondere seiner Häufigkeit und Schwere sollte die Kommission im Interesse der Kohärenz mit anderen Rechtsakten der Union eine zentrale Anlaufstelle für das Funktionieren dieser Verordnung bereitstellen, und sie sollte folglich tätig werden, um sicherzustellen, dass die Union in der Lage ist, wirtschaftlichen Zwang besser vorherzusehen und wirksam darauf zu reagieren.