Erwägungsgrund 37 32023R2675
Die Kommission sollte die Wirksamkeit und das Funktionieren der im Rahmen dieser Verordnung ergriffenen Reaktionsmaßnahmen der Union bewerten und gegebenenfalls etwaige Schlussfolgerungen für künftige Reaktionsmaßnahmen der Union ziehen. Die Kommission sollte die vorliegende Verordnung überprüfen, nachdem sie bezüglich ihrer Anwendung und Umsetzung sowie ihrer Verbindung zu anderen Politikbereichen der Union und bestehenden Rechtsinstrumenten der Union, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates, hinreichend Erfahrungen gesammelt hat. Die Überprüfung der vorliegenden Verordnung sollte ihren Anwendungsbereich, ihr Funktionieren, ihre Effizienz und ihre umfassen. Die Kommission sollte ihre Bewertung dem Europäischen Parlament und dem Rat übermitteln —