Erwägungsgrund 36 32023R2675
Alle im Rahmen dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen, einschließlich der Ergreifung von Reaktionsmaßnahmen der Union, die für bestimmte natürliche oder juristische Personen gelten, hat mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang zu stehen. Darüber hinaus hat die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung gemäß den geltenden Vorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Bedienstete der Mitgliedstaaten, die im Rahmen dieser Verordnung Informationen erhalten, hat im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Institutionen der Union hat im Einklang mit der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates zu erfolgen.