Erwägungsgrund 33 32023R2675
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Reaktionsmaßnahmen der Union im Rahmen dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.