Erwägungsgrund 13 32023R2831
Es sollten Vorschriften festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die in einschlägigen Verordnungen oder Kommissionsbeschlüssen festgesetzten Beihilfehöchstintensitäten nicht umgangen werden können. Ferner sollten klare Kumulierungsvorschriften festgelegt werden.