Erwägungsgrund 21 32023R2831
Ferner können die Mitgliedstaaten zur Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents von Garantien eine Methode anwenden, die nach einer anderen zu diesem Zeitpunkt geltenden Verordnung der Kommission im Bereich der staatlichen Beihilfen bei der Kommission angemeldet und von der Kommission als mit der Garantiemitteilung oder einer Nachfolgemitteilung vereinbar akzeptiert wurde. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich die akzeptierte Methode ausdrücklich auf die Art der Garantie und die Art der zugrunde liegenden Transaktion bezieht, um die es bei der Anwendung der vorliegenden Verordnung geht.