Erwägungsgrund 26 32023R2831
Da der Verwaltungsaufwand und regulatorische Hindernisse für die meisten KMU eine Herausforderung darstellen und die Kommission das Ziel verfolgt, die Belastung durch Berichtspflichten um 25 % zu verringern, sollten die Zentralregister so gestaltet sein, dass der Verwaltungsaufwand verringert wird. Gute Verwaltungsgepflogenheiten wie die in der Verordnung über ein einheitliches digitales Zugangstor dargelegten Gepflogenheiten können bei der Ausgestaltung und der Führung des Zentralregisters auf Unionsebene und der nationalen Zentralregister als Richtschnur dienen.