Verordnung (EU) 2024/2594 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2024 zur Festlegung von Bestandserhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen für den Bereich des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1899/85 und (EWG) Nr. 1638/87 des Rates
Mit der NEAFC-Empfehlung 19:2019 wurde ein elektronisches Meldesystem (ERS) für die Übermittlung von Daten zwischen den Vertragsparteien und dem NEAFC-Sekretariat auf der Grundlage des FLUX-Standards des UN/CEFACT für eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung eingeführt. Die Einführung dieses Standards ist mit dem Inkrafttreten einer neuen Kontroll- und Durchsetzungsregelung der NEAFC verbunden. Diese Empfehlung muss in Unionsrecht umgesetzt werden.
Erwägungsgrund 10 32024R2594Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen