Erwägungsgrund 5 32024R2594
In der NEAFC-Empfehlung 19:2014 werden Maßnahmen zum Schutz gefährdeter mariner Ökosysteme festgelegt, indem für die Grundfischerei gesperrte Gebiete, bestehende Grundfischereigebiete und Anforderungen für die Versuchsfischerei bestimmt werden. Einige Teile dieser Empfehlung wurden durch die Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt. Es ist daher angemessen, mit der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, dass diese Empfehlung vollständig in Unionsrecht umgesetzt wird, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Union gemäß der Empfehlung 19:2014 der NEAFC vorschlagen kann, bestimmte Gebiete zu streichen oder zu ändern, wenn es laut dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) nicht wahrscheinlich ist, dass es in diesen Gebieten zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf gefährdete marine Ökosysteme kommt.