Erwägungsgrund 3 32024R0886
In der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 wurden technische Vorschriften und Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro festgelegt. Echtzeitüberweisungen in Euro sind eine relativ neue Kategorie von Euro-Überweisungen, die erst nach der Annahme der genannten Verordnung auf dem Markt entstanden ist. Daher müssen zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen, die für alle Überweisungen gelten, besondere Anforderungen für Echtzeitüberweisungen in Euro festgelegt werden, um das reibungslose Funktionieren und die Integration des Binnenmarkts zu gewährleisten.