Erwägungsgrund 7 32024R0886
Die Gewährleistung, dass alle Zahlungsdienstnutzer in der Union in der Lage sind, Zahlungsaufträge für Echtzeitüberweisungen in Euro zu erteilen und solche Überweisungen entgegenzunehmen, ist eine Voraussetzung für die breitere Nutzung solcher Transaktionen. Derzeit bietet mindestens ein Drittel der Zahlungsdienstleister in der Union keine Zahlungsdienste für die Versendung und Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen in Euro an. Darüber hinaus war das Tempo, in dem die Zahlungsdienstleister Echtzeitüberweisungen in ihr Dienstleistungsangebot aufgenommen haben, in den letzten Jahren zu langsam, was einer weiteren Integration des Binnenmarkts entgegensteht, die offene strategische Autonomie der Union untergräbt und den möglichen Nutzen für Zahlungsdienstnutzer beschränkt. Daher sollten Zahlungsdienstleister, die ihren Zahlungsdienstnutzern Zahlungsdienste für die Versendung und Entgegennahme von Überweisungen in Euro anbieten, verpflichtet werden, all ihren Zahlungsdienstnutzern Zahlungsdienste für die Versendung und Entgegennahme von Echtzeitüberweisungen in Euro anzubieten. Diese Verpflichtung sollte für alle Zahlungskonten gelten, die Zahlungsdienstleister für ihre Zahlungsdienstnutzer führen, einschließlich Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen im Sinne der Richtlinie 2014/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.