Erwägungsgrund 12 32024R0886
Da einige Zahlungsauslösekanäle, z. B. Zweigniederlassungen für Privatkunden, nicht rund um die Uhr verfügbar sind, sollte als Zeitpunkt des Eingangs eines papiergestützten Zahlungsauftrags für eine Echtzeitüberweisung jener Zeitpunkt gelten, zu dem der papiergestützte Zahlungsauftrag in das interne System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers eingegeben wird, was erfolgen sollte, sobald diese Zahlungsauslösekanäle verfügbar sind.