Erwägungsgrund 18 32024R0886
Allgegenwärtige Echtzeitüberweisungen in Euro bieten Zahlungsdienstleistern die Möglichkeit, neue Zahlungslösungen wie mobile Zahlungsanwendungen zu entwickeln, die die Nutzung von Echtzeitüberweisungen in Euro für Zahlungen am POI erleichtern. Solche Zahlungslösungen könnten zusätzliche Funktionen oder Dienste für Zahler und Zahlungsempfänger umfassen, wie etwa Zahlungsauslösung, Streitbeilegung oder Erstattungen. Die Zahlungsdienstleister sollten die Möglichkeit haben, über die Entgelte für solche zusätzlichen Funktionen oder Dienste, die über die zugrunde liegende Echtzeitüberweisung hinausgehen, zu entscheiden. Eine Zahlungslösung auf der Grundlage einer Echtzeitüberweisung, die zusätzliche Funktionen oder Dienste umfasst, sollte nicht als gleichwertig mit einer herkömmlichen Überweisung, die ohne dieselben zusätzlichen Funktionen oder Dienste angeboten wird, gelten. Hat ein Zahlungsdienstnutzer die Möglichkeit, Zahlungsaufträge für herkömmliche Überweisungen ohne zusätzliche Funktionen oder Dienste zu übermitteln, so sollte dieselbe Möglichkeit auch für Echtzeitüberweisungen in Euro verfügbar sein. Es sollte sichergestellt werden, dass es aus Sicht des Zahlungsdienstnutzers nicht teurer ist, eine Echtzeitüberweisung in Euro zu versenden oder entgegenzunehmen, als eine herkömmliche Überweisung in Euro, die mit denselben zusätzlichen Funktionen oder Diensten bereitgestellt wird, zu versenden oder entgegenzunehmen. Insbesondere sollten Zahlungsdienstleister, die verschiedene Varianten einer Zahlungslösung anbieten, wobei der einzige Unterschied darin besteht, dass bei einer Variante Echtzeitüberweisungen genutzt werden und bei der anderen Variante herkömmliche Überweisungen, sicherstellen, dass die Gesamtentgelte für die Variante der Echtzeitüberweisung in Euro nicht höher sind als für die Variante der herkömmlichen Überweisung in Euro.