Erwägungsgrund 14 32024R0886
Wird ein Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung in Euro von einem nicht auf Euro lautenden Zahlungskonto übermittelt, so sollte als Zeitpunkt des Eingangs dieses Zahlungsauftrags der Zeitpunkt gelten, zu dem der Zahlungsdienstleister des Zahlers, unmittelbar nachdem ihm dieser Zahlungsauftrag für eine Echtzeitüberweisung erteilt wurde, den Zahlungsbetrag aus der Währung, auf die das Zahlungskonto lautet, in Euro umwandelt.