Erwägungsgrund 32 32024R0886
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bereitstellung von Überweisungen oder bei der Empfängerüberprüfung, sowie bei der Überprüfung, ob Zahlungsdienstnutzer gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegende Personen oder Organisatio-nen sind, sollte mit der Verordnung (EU) 2016/679 in Einklang stehen. Die Verarbeitung von Namen und Identifikatoren von Zahlungskonten natürlicher Personen ist verhältnis-mäßig und notwendig, um betrügerische Transaktionen zu verhindern, Fehler aufzudecken und die Einhaltung gezielter finanzieller restriktiver Maßnahmen sicherzustellen.