Erwägungsgrund 23 32024R0886
Die Empfängerüberprüfung sollte so weit wie möglich im Einklang mit unionsweiten Regeln und Standards ausgeführt werden, um eine reibungslose und interoperable Durchführung zu fördern. Diese Vorschriften und Standards könnten von Organisationen erarbeitet werden, die aus Zahlungsdienstleistern bestehen oder diese vertreten.