Erwägungsgrund 19 32025R2611
Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass alle relevanten Informationen für die Verhütung und Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, einschließlich der von den in Drittstaaten eingesetzten Verbindungsbeamten für Zuwanderungsfragen erhaltenen Informationen, die als in den Geltungsbereich des Rechtsrahmens von Europol fallend eingestuft wurden, Europol zeitnah und wirksam mittels SIENA übermittelt werden.