Erwägungsgrund 21 32025R2611
Europol und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten dazu angehalten werden, bei den Ermittlungen zu Schleuserkriminalität und Menschenhandel zusammenzuarbeiten, und zwar auch in den Fällen, in denen diese Straftaten unter Zuhilfenahme des Internets wie zum Beispiel auf Plattformen der sozialen Medien begangen werden.