Erwägungsgrund 16 32025R2611
Im Rahmen eines wirksamen Austauschs strafrechtlicher Informationen werden auch biometrische Daten, zum Beispiel Fingerabdrücke und Gesichtsbilder, im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgetauscht. Die wirksame Nutzung biometrischer Daten ist von entscheidender Bedeutung dafür, Lücken und Schwachstellen zu beseitigen, die Terroristen und andere Straftäter auszunutzen versuchen, indem sie sich hinter falschen oder mehrfachen Identitäten verbergen. Der Rechtsrahmen von Europol ermöglicht es Europol bereits, biometrische Daten zu operativen Zwecken sowie zur Verhütung oder Bekämpfung von Straftaten im Rahmen der Ziele von Europol zu verarbeiten, wie es in Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/794 vorgesehen ist. Wie jedoch im Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs von 2021 über die Unterstützung durch Europol bei der Bekämpfung der Migrantenschleusung hervorgehoben wird, muss Europol in die Lage versetzt werden, biometrische Daten wirksam zu nutzen. Europol sollte daher in die Lage versetzt werden, biometrische Daten wirksam und effizient zu verarbeiten, um die Mitgliedstaaten — auch bei der Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels — besser unterstützen zu können.