Erwägungsgrund 30 32025R2611
Diese Verordnung steht vollständig im Einklang mit den Grundrechten und Garantien sowie den Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten gemäß den Artikeln 7 und 8 der Charta sowie Artikel 16 AEUV.