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Die Endverwender von behandeltem Saatgut müssen über die potenziellen Risiken der Aussaat von behandeltem Saatgut, verursacht durch Pflanzenschutzmittel, die zur Behandlung des Saatguts eingesetzt wurden, informiert werden. Da der Endverwender von behandeltem Saatgut nicht immer Zugang zum Etikett des/der Pflanzenschutzmittel(s) hat, mit dem/denen das Saatgut behandelt wird, sollten bestimmte Standardsätze zur Information über Risikominderungsmaßnahmen bei der Handhabung oder Aussaat des behandelten Saatguts sowohl auf dem Etikett des/der Pflanzenschutzmittel(s) als auch gemäß Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auf dem Etikett und in den Begleitdokumenten des behandelten Saatguts angebracht werden.