Verordnung (EU) 2026/687 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel
Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Anwendung der Schutzmaßnahmen vorlegen —
Erwägungsgrund 22 32026R0687Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen