Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität
Für die Verwirklichung dieses Ziels hat der Europäische Rat im Haager Programm den 1. Januar 2008 bestimmt.
Erwägungsgrund 5 32008D0615Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen