Erwägungsgrund 8 32008D0615
Für eine wirksame internationale Zusammenarbeit ist es von grundlegender Bedeutung, dass rasch und effizient genaue Informationen ausgetauscht werden können. Ziel ist die Einführung von Verfahren, mit denen Mittel für einen raschen, effizienten und kostengünstigen Datenaustausch gefördert werden können. Für die gemeinsame Nutzung von Daten sollten diese Verfahren der Rechenschaftspflicht unterliegen und angemessene Garantien zur Gewährleistung der Genauigkeit und Sicherheit der Daten während Übermittlung und Speicherung sowie Verfahren zur Protokollierung des Datenaustauschs und Beschränkungen für die Verwendung ausgetauschter Informationen enthalten.