Erwägungsgrund 12 32008D0615
Durch den grenzüberschreitenden Datenabgleich sollte eine neue Dimension der Verbrechensbekämpfung eröffnet werden. Die durch den Datenabgleich gewonnenen Erkenntnisse sollten den Mitgliedstaaten neue Ermittlungsansätze erschließen und so maßgeblich zur Unterstützung der Strafverfolgungs- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten beitragen.