Erwägungsgrund 11 32008D0615
Dies würde zu einer erheblichen Beschleunigung der bisherigen Verfahren führen, indem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat über die benötigten Informationen verfügt.
Dies würde zu einer erheblichen Beschleunigung der bisherigen Verfahren führen, indem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten festzustellen, ob ein anderer Mitgliedstaat über die benötigten Informationen verfügt.