Erwägungsgrund 10 32022D2359
Die EZB muss bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben mit den EU-Einrichtungen zusammenarbeiten, die Aufsichts-, Überwachungs- oder Prüfungsaufgaben gegenüber der EZB wahrnehmen, wie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rechnungshof und dem Europäischen Bürgerbeauftragten. In diesem Zusammenhang kann die EZB personenbezogene Daten verarbeiten, damit sie Anfragen beantworten, solche Stellen konsultieren und ihnen Informationen zur Verfügung stellen kann.