Erwägungsgrund 21 32022D2359
Damit die Einhaltung dieses Beschlusses und der Verordnung (EU) 2018/1725 sichergestellt ist, sollte der Datenschutzbeauftragte die Anwendung von Beschränkungen überprüfen.
Damit die Einhaltung dieses Beschlusses und der Verordnung (EU) 2018/1725 sichergestellt ist, sollte der Datenschutzbeauftragte die Anwendung von Beschränkungen überprüfen.