Erwägungsgrund 12 32022D2359
Die EZB ist bestrebt, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, welche die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten schützen und deren Würde am Arbeitsplatz achten, indem sie Beratungsdienste zur Unterstützung der Beschäftigten anbietet. Die EZB-Beschäftigten können in allen Fragen, einschließlich emotionaler, persönlicher und arbeitsbezogener Fragen, die Dienste eines Beraters in sozialen Angelegenheiten (Social Counsellor) in Anspruch nehmen. Der Social Counsellor hat keinen Zugang zu den Personalakten der EZB-Beschäftigten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der entsprechenden Person vor. Informationen, die eine Person gegenüber dem Social Counsellor erhält, oder Erklärungen, die sie an den Social Counsellor abgegeben hat, dürfen nur weitergegeben werden, wenn diese Person dies ausdrücklich genehmigt hat oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist.