Erwägungsgrund 14 32022D2359
Im Zusammenhang mit den Erwägungsgründen 4 bis 13 ist es angemessen, die Gründe zu präzisieren, aus denen die EZB die Rechte betroffener Personen beschränken kann.
Im Zusammenhang mit den Erwägungsgründen 4 bis 13 ist es angemessen, die Gründe zu präzisieren, aus denen die EZB die Rechte betroffener Personen beschränken kann.