Erwägungsgrund 4 32022D2359
In Angelegenheiten, welche die interne Arbeitsweise der EZB betreffen, sind verschiedene Geschäftsbereiche der EZB (darunter die Generaldirektion Personal (DG/HR), die Stabstelle Compliance und Governance (CGO), die Direktion Interne Revision (D/IA) und die Generaldirektion Rechtsdienste (DG/L)) mit Aufgaben betraut, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des für die Beschäftigung bei der EZB geltenden Rechtsrahmens umfassen. Solche Aufgaben beinhalten beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit möglichen Verstößen gegen Dienstpflichten (einschließlich Untersuchungen wegen unangemessenem Verhalten nach dem EZB-Rahmen zur Würde am Arbeitsplatz und die Weiterverfolgung von Meldungen rechtswidriger Handlungen oder von Verstößen gegen Dienstpflichten unabhängig vom Mitteilungsweg, unter anderem über das Whistleblowing-Tool der EZB); Aufgaben im Zusammenhang mit Auswahlverfahren; Aufgaben von DG/HR bei der Ausübung ihrer Funktionen im Bereich Leistungsmanagement, Beförderung oder direkte Ernennung von EZB-Beschäftigten, berufliche Weiterentwicklung einschließlich eines geschäftsbereichsinternen und -übergreifenden Talentmanagements, Gehaltserhöhungen und Bonuszahlungen sowie Entscheidungen zu Mobilität und Abwesenheiten; der Prüfung der von Seiten der EZB-Beschäftigten eingelegten internen Beschwerden (auch im Wege verwaltungsinterner Überprüfungen, Beschwerdeverfahren, besonderer Beschwerdeverfahren oder medizinischer Ausschüsse) und ihre Nachverfolgung; den im Ethikrahmen der EZB verankerten Beratungsaufgaben der CGO (vgl. Teil 0 der Dienstvorschriften der EZB) und den Aufgaben der CGO im Zusammenhang mit der Überwachung privater Finanzgeschäfte zu Compliance-Zwecken (einschließlich der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern gemäß Artikel 0.4.3.3 der Dienstvorschriften der EZB); und im Zusammenhang mit der Durchführung von Aufgaben durch die D/IA und Aufgaben gemäß der Rundverfügung Nr. 1/2006 über interne Verwaltungsuntersuchungen im Rahmen ihrer Untersuchungstätigkeiten und behördlichen Ermittlungen in Situationen, die möglicherweise auf disziplinarischer Ebene EZB-Beschäftigte betreffen (einschließlich der Aufgaben der Personen, welche die Untersuchung durchführen, oder der Mitglieder des Untersuchungsausschusses, in Fällen, in denen sie Beweise erheben und die relevanten Tatsachen ermitteln müssen).