Erwägungsgrund 25 32022D2359
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 12. März 2021 eine Stellungnahme abgegeben —
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert und hat am 12. März 2021 eine Stellungnahme abgegeben —