Erwägungsgrund 15 32022D2359
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die EZB bestrebt, wichtige Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses der Union zu verfolgen. Daher sollte die Wahrnehmung solcher Aufgaben im Sinne der Verordnung (EU) 2018/1725, insbesondere des Artikels 25 Absatz 1 Buchstaben b, c, d, f, g und h, sichergestellt werden.