Erwägungsgrund 24 32022D2359
Ausnahmen von den Rechten betroffener Personen nach den Artikeln 17, 18, 20, 21, 22 und 23 der Verordnung (EU) 2018/1725 für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke können vorbehaltlich der nach Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 erforderlichen Bedingungen und Garantien in internen Vorschriften oder Rechtsakten vorgesehen werden, die von der EZB auf der Grundlage der Verträge in Bezug auf ihre Archivierung erlassen wurden.