§ 22 LOG
Amts- und Funktionsbezeichnungen
Die in diesem Gesetz verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.
Die in diesem Gesetz verwendeten Amts- und Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen und für Männer in der männlichen Sprachform.