Art. 71 31991L0674Richtlinie des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG)
Der Rat prüft auf Vorschlag der Kommission fünf Jahre nach dem in Artikel 70 Absatz 2 bezeichneten Zeitpunkt unter Berücksichtigung der bei der Anwendung dieser…
Art. 22 Abs. 2 32025L0050RICHTLINIE (EU) 2025/50 DES RATES vom 10. Dezember 2024 über eine schnellere und sicherere Entlastung von überschüssigen Quellensteuern
Die Kommission prüft und bewertet bis zum 31. Dezember 2034 und danach alle fünf Jahre das Funktionieren dieser Richtlinie, einschließlich der Frage, ob…
Art. 13 32026D2195BESCHLUSS (GASP) 2026/2195 DES RATES vom 28. September 2026 über die Architektur der Europäischen Union für die Reaktion auf Bedrohungen im Weltraum (STRA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2021/698
Der Rat überprüft und ändert erforderlichenfalls die in diesem Beschluss festgelegten Vorschriften und Verfahren spätestens fünf Jahre ab seinem Inkrafttreten…
Art. 32 32006L0054RICHTLINIE 2006/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung)
Die Kommission überprüft spätestens bis zum 15. Februar 2013 die Anwendung dieser Richtlinie und schlägt, soweit sie dies für erforderlich hält, Änderungen vor.