Erwägungsgrund 12 31997L0067
Ziel des Universaldienstes ist es, allen Nutzern einen leichten Zugang zum Postnetz zu ermöglichen, indem ihnen insbesondere eine ausreichende Anzahl fester Zugangspunkte und zufriedenstellende Bedingungen hinsichtlich der Häufigkeit der Abholung und Zustellung geboten werden. Der Universaldienst muß ferner die Grundanforderung des ununterbrochenen Betriebs erfüllen und dabei anpassungsfähig in bezug auf die Bedürfnisse der Nutzer bleiben und den Nutzern eine gerechte und nichtdiskriminierende Behandlung garantieren.