Erwägungsgrund 24 31997L0067
Es sind die erforderlichen Maßnahmen zur Harmonisierung bestimmter Genehmigungsverfahren zu beschließen, welche die Mitgliedstaaten für das kommerzielle Angebot nichtreservierter Dienste für die Allgemeinheit vorsehen.
Es sind die erforderlichen Maßnahmen zur Harmonisierung bestimmter Genehmigungsverfahren zu beschließen, welche die Mitgliedstaaten für das kommerzielle Angebot nichtreservierter Dienste für die Allgemeinheit vorsehen.