Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität
Der Universaldienst muß sowohl Inlandsdienste als auch grenzüberschreitende Dienste umfassen.
Erwägungsgrund 13 31997L0067Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen