Erwägungsgrund 28 31997L0067
Bei der Rechnungslegung ist eine Trennung zwischen den verschiedenen reservierten und nichtreservierten Diensten notwendig, um bei den Kosten der verschiedenen Dienste für Transparenz zu sorgen und zu vermeiden, daß durch Quersubventionen vom reservierten zum nichtreservierten Bereich der Wettbewerb in letzterem Bereich beeinträchtigt wird.