Erwägungsgrund 31 31997L0067
Da die von den Nutzern erwartete Qualität der Dienstleistung einen wichtigen Aspekt des bereitgestellten Dienstes darstellt, müssen die Normen zur Festlegung dieser Qualität sowie die erreichten Qualitätsniveaus im Interesse der Nutzer veröffentlicht werden. Es müssen harmonisierte Qualitätsnormen und eine gemeinsame Meßmethodik zur Verfügung stehen, um die Konvergenz der Qualität der Dienstleistungen gemeinschaftsweit bestimmen zu können.