Erwägungsgrund 43 31997L0067
Es ist angezeigt, daß diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2004 gilt, sofern das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission nichts anderes beschließen.
Es ist angezeigt, daß diese Richtlinie bis zum 31. Dezember 2004 gilt, sofern das Europäische Parlament und der Rat auf Vorschlag der Kommission nichts anderes beschließen.