Erwägungsgrund 33 31997L0067
Die Einhaltung dieser Normen muß regelmäßig von einer unabhängigen Stelle auf harmonisierter Grundlage geprüft werden. Die Nutzer haben einen Anspruch darauf, über die Ergebnisse dieser Prüfungen unterrichtet zu werden, und die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, daß Abhilfe geschaffen wird, wenn aus diesen Ergebnissen hervorgeht, daß die Normen nicht eingehalten werden.