Erwägungsgrund 23 31998L0056
Nach Erwägung dieser Empfehlungen ist es wünschenswert, einige Vorschriften der Richtlinie 91/682/EWG zu ändern. In Anbetracht der Anzahl dieser Änderungen ist die Richtlinie im Interesse der Klarheit neu zu fassen —
Nach Erwägung dieser Empfehlungen ist es wünschenswert, einige Vorschriften der Richtlinie 91/682/EWG zu ändern. In Anbetracht der Anzahl dieser Änderungen ist die Richtlinie im Interesse der Klarheit neu zu fassen —