Erwägungsgrund 16 31998L0056
Zur Harmonisierung der technischen Prüfungsverfahren der Mitgliedstaaten und zum Vergleich des erzeugten Vermehrungsmaterials aus der Gemeinschaft mit Drittlandserzeugnissen sollen Vergleichsprüfungen durchgeführt werden, damit festgestellt werden kann, ob das Vermehrungsmaterial die Vorschriften dieser Richtlinie erfüllt.