Erwägungsgrund 18 31998L0056
Mit der Richtlinie 91/682/EWG des Rates vom 19. Dezember 1991 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Zierpflanzenarten wurden harmonisierte Bedingungen auf Gemeinschaftsebene festgelegt, um zu gewährleisten, daß Käufer in der ganzen Gemeinschaft Vermehrungsmaterial und Zierpflanzen erhalten, die gesund und von einwandfreier Qualität sind.