Erwägungsgrund 7 31998L0056
Zur Festlegung von Pflanzenschutz- und Qualitätsvorschriften für die einzelnen Zierpflanzengattungen und -arten sind langwierige und eingehende wissenschaftlich-technische Prüfungen erforderlich. Daher ist ein Verfahren für die Festlegung dieser Vorschriften vorzusehen.